Bewohnerparken
Bewohnerparken
Bewohnerparken ist ein Instrument der Straßenverkehrsordnung, um in städtischen Quartieren, bei Mangel an privaten Stellflächen und einem erheblichen allgemeinen Parkdruck, für Bewohner, die regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden, Abhilfe zu schaffen. In der Landauer Innenstadt wurden dazu 12 verschiedene Bewohnerparkquartiere eingerichtet. Wenn Sie (mit Ihrem Hauptwohnsitz) innerhalb eines solchen Parkquartiers wohnen, können Sie beim Bürgerbüro im Rathaus (Telefon: 06341/13-3261 oder -3266) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro einen entsprechenden Bewohnerparkausweis beantragen. Die Bearbeitungsgebühr ist mit Aushändigung des Parkausweises in bar oder mittels EC-Karte zu entrichten. Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr und berechtigt dazu, auf den dazu ausgewiesenen Stellplätzen (kostenlos) zu parken.

Aus den nachfolgend verlinkten Plänen ist die Lage der Stellplätze zu den jeweiligen Parkquartieren ersichtlich.
- Bewohnerparkquartier Nr. 1 bis 250 (Rotes Quartier)
- Bewohnerparkquartier Nr. 251 bis 500 (Blaues Quartier)
- Bewohnerparkquartier Nr. 501 bis 750 (Grünes Quartier)
- Bewohnerparkquartier Nr. 751 bis 1.000 (Weißes Quartier)
- Bewohnerparkquartier Nr. 1.001 bis 1.250
- Bewohnerparkquartier Nr. 1.251 bis 1.750
- Bewohnerparkquartier Nr. 1.751 bis 2.000
- Bewohnerparkquartier Nr. 2.001 bis 2.250
- Bewohnerparkquartier Nr. 2.251 bis 2.500
- Bewohnerparkquartier Nr. 2.501 bis 2.750
- Bewohnerparkquartier Nr. 2.751 bis 3.000
- Bewohnerparkquartier Nr. 5.001 bis 5.250
Hier können Sie eine Liste der Landauer Wohnadressen, denen ein Bewohnerparkquartier zugeordnet ist einsehen.